„Deutsches Institut für Menschenrechte“ – Versionsunterschied

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Version vom 13. November 2007, 03:24 Uhr

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist als unabhängige nationale Menschenrechtsinstitution eine Einrichtung der Zivilgesellschaft. Es wurde als Ergebnis eines mehrjährigen gesellschaftlichen Diskussionsprozesses, der in einen einstimmigen Beschluss des Deutschen Bundestages vom 7. Dezember 2000 zur Schaffung eines Deutschen Instituts für Menschenrechte mündete, am 8. März 2001 als unabhängiger Verein gegründet. Das Institut ist eine nationale Menschenrechtsinstitution[1] und basiert auf den „Pariser Prinzipien“ der Vereinten Nationen.

Ziele und Aufgaben

Das Institut trägt durch Politikberatung, anwendungsorientierte Forschung, Menschenrechtsbildung sowie Information und Dokumentation zur Prävention von Menschenrechtsverletzungen und zur Förderung des Menschenrechtsschutzes bei. Ein besonderes Anliegen des Instituts ist es, internationale und europäische Mechanismen des Menschenrechtsschutzes in Deutschland bekannter und nutzbar zu machen.

Schwerpunkte der Arbeit

Zu den thematischen Schwerpunkten des Instituts zählen:

  • Menschenrechte im gesellschaftlichen Lernprozess: Menschenrechtsbildung für ausgewählte Ziel- und Berufsgruppen;
  • Ausbau von Menschenrechts-Schutzmechanismen: Förderung der Ratifikation und Umsetzung internationaler und europäischer Menschenrechtsmechanismen;
  • Schutz vor Diskriminierung: Eintreten für eine konsequente Anti-Diskriminierungspolitik;
  • wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte: menschenrechtliche Dimensionen aktueller sozialer Probleme in Deutschland;
  • menschenrechtliche Anforderungen an die nationale und europäische Sicherheitspolitik: Eintreten für eine konsequente Beachtung der Menschenrechte;
  • normativer Universalismus und kulturelle Differenz: kritische Begleitung des außen- und innenpolitischen Dialogs über Menschenrechte und Multikulturalität;
  • moderne Formen der Sklaverei: Einbringen der menschenrechtlichen Perspektive im Kampf gegen Menschenhandel und Zwangsverheiratung;
  • Menschenrechte von Flüchtlingen und Migrantinnen und Migranten: Formulierung menschenrechtlicher Anforderungen an die Flüchtlings- und Migrationspolitik auf deutscher und europäischer Ebene;
  • Menschenrechte und Entwicklungszusammenarbeit: Weiterbildung und Beratung für die Verankerung eines Menschenrechtsansatzes.

Struktur

Das Institut ist als gemeinnütziger Verein politisch unabhängig. Es wird aus dem Bundeshaushalt der Bundesministerien der Justiz, für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und des Auswärtigen Amtes finanziert. Die inhaltlichen Richtlinien der Arbeit des Instituts werden von einem 16-köpfigen Kuratorium festgelegt, das aus Vertretern und Vertreterinnen von Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Medien und Politik zusammengesetzt ist. Um die Unabhängigkeit des Instituts zu wahren, haben die Vertretungen der finanzierenden Ministerien im Kuratorium kein Stimmrecht.

Spezialbibliothek

Die öffentlich zugängliche Bibliothek des Instituts enthält Standardwerke, Zeitschriften und neuere Forschungsliteratur zum Thema Menschenrechte. Als Bibliothek eines nationalen Menschenrechtsinstituts liegt ein besonderer Schwerpunkt auf Deutschland und den für Deutschland relevanten Menschenrechtsschutzsystemen der Vereinten Nationen und des Europarats. Darüber hinaus sammelt die Bibliothek aktuelle Literatur zu den thematischen Schwerpunkten des Instituts. Sie besitzt den in Deutschland größten Bestand an Materialien zur Menschenrechtsbildung. Auf der Website des Instituts stellt die Bibliothek ein umfangreiches Online-Angebot zur Verfügung, darunter systematisch sortierte Linksammlungen zu frei zugänglichen menschenrechtsrelevanten Internet-Ressourcen.

Literatur

Ausgewählte Publikationen des Instituts:

Nachweise

  1. http://files.institut-fuer-menschenrechte.de/488/d56_v1_file_4547869f8ebff_NHRI%20Handbuch%20Valentin%20Aichele.pdf