„Agio“ – Versionsunterschied

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Bei der [[Emission (Wirtschaft)|Emission]] von [[Aktie]]n ist das Agio in die [[Rücklage|Kapitalrücklage]] der Aktiengesellschaft einzustellen und wird somit Teil des [[bilanz]]iellen [[Eigenkapital]]s.
Bei der [[Emission (Wirtschaft)|Emission]] von [[Aktie]]n ist das Agio in die [[Rücklage|Kapitalrücklage]] der Aktiengesellschaft einzustellen und wird somit Teil des [[bilanz]]iellen [[Eigenkapital]]s.


Bei [[Darlehen]] ist ein Agio ein mitausgezahlter Aufschlag auf den [[Nominalbetrag]] des Darlehens. Dies ist bei Bankdarlehen allerdings unüblich.
Bei [[Darlehen]] ist ein Agio ein mit ausgezahlter Aufschlag auf den [[Nominalbetrag]] des Darlehens. Dies ist bei Bankdarlehen allerdings unüblich.


'''Aufgeld''' ist die Provision, die ein Ersteigerer an das [[Auktion]]shaus zusätzlich zum Zuschlagspreis zu zahlen hat.
'''Aufgeld''' ist die Provision, die ein Ersteigerer an das [[Auktion]]shaus zusätzlich zum Zuschlagspreis zu zahlen hat.

Version vom 2. Juli 2013, 11:23 Uhr

Agio (von ital. agio = Bequemlichkeit) bedeutet Aufgeld oder Aufzahlung. Es ist ein Aufschlag auf den Nennwert und wird in der Regel in Prozent angegeben.

Das Gegenteil des Agios ist das Disagio oder Abschlag. Ein Agio wird beispielsweise bei der Ausgabe von Wertpapieren verrechnet und dabei üblicherweise als Ausgabeaufschlag bezeichnet.

Bei der Emission von Aktien ist das Agio in die Kapitalrücklage der Aktiengesellschaft einzustellen und wird somit Teil des bilanziellen Eigenkapitals.

Bei Darlehen ist ein Agio ein mit ausgezahlter Aufschlag auf den Nominalbetrag des Darlehens. Dies ist bei Bankdarlehen allerdings unüblich.

Aufgeld ist die Provision, die ein Ersteigerer an das Auktionshaus zusätzlich zum Zuschlagspreis zu zahlen hat.

Beispiel

Um ein Wertpapier mit einem Nennwert von 1000 Euro mit einem Agio von 5 % kaufen zu können, müssen 1050 Euro, also 105 % des Nennwertes, bezahlt werden.

Siehe auch