„FFH-Gebiet Steinbek“ – Versionsunterschied

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Schwerpunkt der Maßnahmen sind der [[Waldumbau]]. Hierbei werden standortfremde Baumarten wie [[Nadelbäume]] durch [[Laubbäume]] ersetzt. Der Schutz der Naturwaldflächen soll durch Einstellung der Wegepflege verbessert werden. Der Anteil an liegendem und stehendem [[Totholz]] und die Anzahl an [[Habitatbaum|Habitatbäumen]] soll erhöht werden, um die [[Artenvielfalt]] zu stärken.
Schwerpunkt der Maßnahmen sind der [[Waldumbau]]. Hierbei werden standortfremde Baumarten wie [[Nadelbäume]] durch [[Laubbäume]] ersetzt. Der Schutz der Naturwaldflächen soll durch Einstellung der Wegepflege verbessert werden. Der Anteil an liegendem und stehendem [[Totholz]] und die Anzahl an [[Habitatbaum|Habitatbäumen]] soll erhöht werden, um die [[Artenvielfalt]] zu stärken.
== FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen ==
== FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen ==
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Eine FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen findet in Schleswig-Holstein alle sechs Jahre statt. Die Ergebnisse des letzten externen Monitorings wurden am 27. Oktober 2009 veröffentlicht (Stand März 2024).<ref>{{Internetquelle |url=https://umweltanwendungen.schleswig-holstein.de/Natura2000/pdf/monitoring_inet/2030-304/2030-304Monitoring_Text.pdf |titel=Folgekartierung/Monitoring Lebensraumtypen in FFH-Gebieten und Kohärenzgebieten in Schleswig-Holstein 2007-2012 |titelerg=Textbeitrag zum FFH-Gebiet Hobbersdorfer Gehege und Brammersöhlen (2030-304) |werk=umweltanwendungen.schleswig-holstein.de |hrsg=Planungsbüro Mordhorst-Bretschneider GmbH |datum=2009-10-27 |format=PDF; 57&nbsp;kB |abruf=2024-04-15}}</ref> Die [[Europäische Kommission]] hat im Jahre 2015 die Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG in Deutschland bemängelt (Verfahren-Nr. 2014/2262). 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Eine FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen findet in Schleswig-Holstein alle sechs Jahre statt. Die Ergebnisse des letzten externen Monitorings wurden am 27. Oktober 2009 veröffentlicht (Stand März 2024).<ref>{{Internetquelle |url=https://umweltanwendungen.schleswig-holstein.de/Natura2000/pdf/monitoring_inet/2030-304/2030-304Monitoring_Text.pdf |titel=Folgekartierung/Monitoring Lebensraumtypen in FFH-Gebieten und Kohärenzgebieten in Schleswig-Holstein 2007-2012 |titelerg=Textbeitrag zum FFH-Gebiet Hobbersdorfer Gehege und Brammersöhlen (2030-304) |werk=umweltanwendungen.schleswig-holstein.de |hrsg=Planungsbüro Mordhorst-Bretschneider GmbH |datum=2009-10-27 |format=PDF; 57&nbsp;kB |abruf=2024-04-15}}</ref> Die [[Europäische Kommission]] hat im Jahre 2015 die Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG in Deutschland bemängelt (Verfahren-Nr. 2014/2262). 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Andernfalls wird der [[Europäischer Gerichtshof|Europäische Gerichtshof]] (EuGH) angerufen.<ref>{{Internetquelle |url=https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/inf_20_202 |titel=Vertragsverletzungsverfahren im Februar: wichtigste Beschlüsse |titelerg=Naturschutz: Kommission fordert DEUTSCHLAND auf, die Habitat-Richtlinie ordnungsgemäß umzusetzen |hrsg=Europäische Kommission |datum=2020-02-12 |abruf=2021-08-19}}</ref> Die Bundesrepublik Deutschland ist der Aufforderung nicht nachgekommen (Stand August 2021). Die Kommission führt für Schleswig-Holstein fehlende Quantifizier-, Mess- und damit Berichtsfähigkeit an. Schleswig-Holstein konzentriere sich ausschließlich auf die Durchsetzung des Verschlechterungsverbotes nach Artikel 6, Absatz 2 der Richtlinie.<ref>{{Internetquelle |url=http://li-he.bplaced.net/pdf/uploads/Vertragsverletzungsverfahren%202014%202262%20Begrundete%20Stellungn%20Vorabfassung.pdf#page=57 |titel=Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262 |titelerg=Schleswig-Holstein |hrsg=EUROPÄISCHE KOMMISSION |datum=2020-02-12 |seiten=56 |abruf=2021-08-19}}</ref> Die Stellungnahme des Landes Schleswig-Holstein mit der im Jahre 2006 erfolgten Bekanntgabe der gebietsspezifischen Erhaltungsziele (gEHZ) für die FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein bestätige aus Sicht der Europäischen Kommission die angeführten Mängel.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/N/natura2000/Downloads/Amtsblatt_FFH_02102006_PDF.pdf?__blob=publicationFile |titel=Gebietsspezifische Erhaltungsziele (gEHZ) für FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein |titelerg=Amtsblatt für Schleswig-Holstein |werk=Landesportal Schleswig-Holstein |hrsg=Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein |datum=2006-06-06 |abruf=2021-08-20}}</ref> Nachdem Deutschland die Mängel nicht fristgerecht abgestellt hat, hat die Europäische Kommission Deutschland beim Europäischen Gerichtshof im Februar 2021 verklagt.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/eu-kommission-klage-gegen-deutschland-naturschutzrecht-verstoesse-ffh-vertragsverletzungsverfahren/ |titel=Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland - Nicht genug EU-konforme Naturschutzgebiete |hrsg=Legal Tribune Online |datum=2021-02-10 |abruf=2021-08-25}}</ref> Hierzu wurden von der Generalanwältin des EuGH am 20. 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Version vom 1. Juli 2024, 21:30 Uhr

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FFH-Gebiet Steinbek
f1
Lage Schleswig-Holstein, Deutschland
Fläche 150 ha
Kennung 1730-301
WDPA-ID 555517912
Natura-2000-ID DE1730301
FFH-Gebiet 150 ha
Geographische Lage 54° 15′ N, 10° 48′ OKoordinaten: 54° 14′ 39″ N, 10° 47′ 32″ O
FFH-Gebiet Steinbek (Schleswig-Holstein)
FFH-Gebiet Steinbek (Schleswig-Holstein)
Meereshöhe von 10 m bis 121 m
Einrichtungsdatum Dezember 1999
Verwaltung Ministerium f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume d. Landes S-H
Rechtsgrundlage § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG
f6

Das FFH-Gebiet Steinbek ist ein NATURA 2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein im Kreis Ostholstein in den Gemeinden Schönwalde am Bungsberg, Wangels und Harmsdorf.[1] Es besteht aus zwei räumlich getrennten Teilgebieten. Es hat eine Größe von 150 Hektar. Seine größte Ausdehnung liegt mit 7,4 Kilometer in Nordsüdrichtung. Das FFH-Gebiet liegt im NaturraumBungsberggebiet“ (Landschafts-ID 70204)[2] in der Haupteinheit „Ostholsteinisches Hügelland“. Diese ist wiederum Teil der Naturräumlichen Großregion 2. Ordnung Schleswig-Holsteinisches Hügelland. Es liegt geologisch in leicht hügeligem Gelände auf einer Grundmoräne der Weichsel-Kaltzeit.[3] Die höchste Erhebung mit 121 Meter über Normalhöhennull (NHN) liegt an der Südspitze des Waldgebietes Hellberg.[4] Der niedrigste Bereich liegt im Tal der Testorfer Au Steinbek an der Nordspitze des größeren Teilgebietes mit 10 Meter über NHN, siehe auch Karte 1.[5]

Das größere südliche Teilgebiet beginnt im Süden im Ortsteil Langenhagen der Gemeinde Schönwalde am Bungsberg an der Hauptstraße Nummer 48 (Lage) und endet im Norden in Wangels in der Nähe der Kreisstraße K60, wo die Testorfer Au das FFH-Gebiet verlässt (Lage). Dieses Teilgebiet umfasst den größten Teil des Oberlaufes des Fließgewässers Steinbek, das auch Farver Au genannt wird, mit den anliegenden Ländereien. Es umfasst Teile des Waldgebietes Hegeholz zwischen Langenhagen und Rethwisch sowie den Forst Hellberg in der Gemeinde Harmsdorf. Nördlich der Ziegelei von Grammdorf mündet der Steinbek in die Testorfer Au. Der Oberlauf der Testorfer Au gehört vom Gut Testorf bis zur Nordspitze des Teilgebietes nördlich vom Gut Farve zum FFH-Gebiet.

Das kleinere zweite Teilgebiet liegt nordwestlich des größeren Teilgebietes und reicht von den Fischteichen nordöstlich des Wangelner Ortsteils Hansühn im Süden (Lage) bis zum Gut Farve im Norden (Lage). Es umfasst im Süden Teile des Waldgebietes Kleiner Ellert und im Norden fadt das gesamte Waldgebietes Farsen.

Die Fließgewässer Steinbek (Farver Au) und Testorfer Au gehören laut europäischer Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zu den berichtspflichtigen Fließgewässern. Im FFH-Gebiet Steinbek liegen drei Wasserkörper, deren ökologischer und chemischer Zustand einer ständigen Überwachung unterliegen. Die Einstufung ist in Tabelle 1 dargestellt (Stand Juni 2024).

Tabelle 1ː Beurteilung der Wasserqualität der Fließgewässer Steinbek (Farver Au) und Testorfer Au im FFH-Gebiet Steinbek
Lfd. Nr. Wasserkörperbezeichnung Kennung Einstufung nach § 28 WHG Ökologischer Zustand (gesamt) Chemischer Zustand (gesamt)
1 Farver Au OL (Fließgewässer)[6] DERW_DESH_OG_16_A natürlich mäßig nicht gut
2 Farver Au Wald (Fließgewässer)[7] DERW_DESH_OG_16_B natürlich mäßig nicht gut
3 Testorfer Au (Fließgewässer)[8] DERW_DESH_OG_16_C erheblich verändert mäßig nicht gut

Der Grund für die schlechte Bewertung des chemischen Zustands liegt bei allen Wasserkörpern in der Überschreitung der Grenzwerte für Bromierte Diphenylether (BDE), Quecksilber und Quecksilberverbindungen.



An der Kremper Au befinden sich zwanzig Messstellen für Chemie und Biologie des Landesamtes für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU SH), siehe Karte 2. In den Wasserkörpersteckbriefen des BfG wird das ökologische Potenzial der Kremper Au als „mäßig“ und der chemische Zustand als „nicht gut“ eingestuft, siehe auch Tabelle 1.

Bis zum Jahre 2028 muss gemäß WRRL für alle Gewässer in der Europäischen Union ein „guter“ ökologischer und chemischer Zustand erreicht werden.




die sich westlich des Fließgewässers Schwartau zwischen dem Stockelsdorfer Ortsteil Horsdorf im Westen und dem Ratekauer Ortsteil Hobbersdorf im Osten befinden. Der größere Teil besteht aus dem Hobbersdorfer Gehege im Westen und dem kleinere Teil Brammersöhlen im Südosten. Beide sind durch die Pariner Straße in Hobbersdorf getrennt.[9]

Karte
Karte 1: Niedrigster (1) und höchster (2) Punkt im FFH-Gebiet Steinbek

Das FFH-Gebiet ist fast vollständig mit Laubwald bedeckt. Bei den Wäldern Hobbersdorfer Gehege und Brammersöhlen handelt es sich um historische Waldstandorte, die bereits auf der Karte des dänischen Majors Gustav Adolf von Varendorf vom Ende des achtzehnten Jahrhunderts verzeichnet sind, siehe Bild 2. Am Ostrand befand sich im neunzehnten Jahrhundert eine Ziegelei. Der Untergrund besteht hier aus Geschiebelehm.[3] Das FFH-Gebiet befindet sich fast vollständig im Eigentum der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten AöR (SHLF); lediglich ein kleiner Teil ist Privatwald oder im Gemeindeeigentum. Damit ist weitgehend sichergestellt, dass die Handlungsgrundsätze der SHLF für Natura-2000-Schutzgebiete zur Anwendung kommen.[10]

Das FFH-Gebiet liegt im Gebiet des Wasser- und Bodenverbandes Schwartau. Die westliche Hälfte des FFH-Gebietes wird durch einen Bach entwässert, der das FFH-Gebiet von Süd nach Nord durchfließt und von weiteren Bächen gespeist wird. Er mündet unweit der Nordspitze des FFH-Gebietes in das Fließgewässer Curauer Au, einem linken Nebenfluss der Schwartau. Die Osthälfte entwässert direkt in die Schwartau.

FFH-Gebietsgeschichte und Naturschutzumgebung

Der NATURA 2000-Standard-Datenbogen (SDB) für dieses FFH-Gebiet wurde im Dezember 1999 vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) des Landes Schleswig-Holstein erstellt, im Juli 2001 als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) vorgeschlagen, im Dezember 2004 von der EU als GGB bestätigt und im Januar 2010 national nach § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG als besonderes Erhaltungsgebiet (BEG) bestätigt. Der SDB wurde zuletzt im Mai 2019 aktualisiert.[11] Der Managementplan (MP) für das FFH-Gebiet wurde am 9. Juni 2016 veröffentlicht.[12]

Das FFH-Gebiet grenzt im Süden an das FFH-Gebiet Kremper Au und ist dort Teil des Naturparks Holsteinische Schweiz.[13] sowie teilsweise Teil des am 1. August 1961 gegründeten Landschaftsschutzgebiet Alleen und Baumreihen und des am 3. Januar 1955 gegründeten Landschaftsschutzgebiet 2 Alleen Gemarkung Testorf und Meischenstorf.[14] Das FFH-Gebiet liegt in den Verbundachsen Farver Au/Steinbek des landesweiten Biotopverbundsystems.[15] Mit der Gebietsbetreuung des FFH-Gebietes nach § 20 LNatSchG wurde durch das LLUR noch keine Institution beauftragt (Stand Juni 2024).[16]

FFH-Erhaltungsgegenstand

Diagramm 1ː Flächenanteil der FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet Steinbek[17]
[18] Diagramm 2ː Schutzstatus des FFH-Gebietes Hobbersdorfer Gehege und Brammersöhlen laut Biotopkartierung Diagramm 2ː Schutzstatus des FFH-Gebietes Steinbek Diagramm 2ː Schutzstatus des FFH-Gebietes Steinbek

Laut Standard-Datenbogen vom Mai 2019 sind folgende FFH-Lebensraumtypen (LRT) und Arten als FFH-Erhaltungsgegenstände mit den entsprechenden Beurteilungen zum Erhaltungszustand der Umweltbehörde der Europäischen Union gemeldet worden (Gebräuchliche Kurzbezeichnung (BfN)):[19][20]

FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der EU-Richtlinie:[17]

  • 3260 Fließgewässer mit flutender Wasservegetation (Gesamtbeurteilung B)[21]
  • 6430 Feuchte Hochstaudenfluren (Gesamtbeurteilung C)[22]

Arten gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2009/147/EG und Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets:[26]

Gut zwei Drittel der FFH-Gebietsfläche ist mit FFH-Lebensraumtypen der Wälder bedeckt, siehe auch Diagramm 1. Der Rest besteht weitgehend aus Nutzwäldern mit Nadelholzbeständen.[28]

In den Jahren 2018 und 2019 wurde die letzte Nachkartierung der FFH-Lebensraum- und Biotoptypen im FFH-Gebiet durchgeführt (Stand April 2024).[29] Danach sind knapp drei Viertel der gesamten FFH-Gebietsfläche entweder mit FFH-Lebensraumtypen oder mit gesetzlich geschützten Biotoptypen bedeckt, siehe Diagramm 2. Bei den gesetzlich geschützten Biotopen handelt es sich im Wesentlichen um sonstige Klein- und Stillgewässer und Sumpfwald.

FFH-Erhaltungsziele

Aus den oben aufgeführten FFH-Erhaltungsgegenständen werden als FFH-Erhaltungsziele von besonderer Bedeutung die Erhaltung folgender Lebensraumtypen im FFH-Gebiet vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein erklärt:[30]

  • 9130 Waldmeister-Buchenwälder
  • 91E0* Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder

Damit wurden bis auf den Mittelspecht alle im FFH-Gebiet vorhandene FFH-Erhaltungsgegenstände zu FFH-Erhaltungszielen erklärt.

FFH-Analyse und Bewertung

Das Kapitel FFH-Analyse und Bewertung im Managementplan beschäftigt sich unter anderem mit den aktuellen Gegebenheiten des FFH-Gebietes und den Hindernissen bei der Erhaltung und Weiterentwicklung der FFH-Lebensraumtypen und Arten. Damit haben die Flächen, die mit FFH-Lebensraumtypen bedeckt sind, mehrheitlich eine gute Gesamtbewertung bekommen, siehe Diagramm 3. Im Zweiten Weltkrieg und unmittelbar danach wurde die Hälfte des Baumbestandes gefällt. Dies geschah schwerpunktmäßig in der nördlichen Hälfte. Deshalb gibt es dort keine alten Bäume. Drainagen und Verrohrungen wurden stillgelegt. Dadurch hat sich der Grundwasserstand wie beabsichtigt erhöht.

FFH-Maßnahmenkatalog

Der FFH-Maßnahmenkatalog im Managementplan führt neben den bereits durchgeführten Maßnahmen geplante Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet an.[31] Laut Managementplan wurden bisher Amphibiengewässer angelegt und die Nadelholzbestände verringert. Mit der Einhaltung der Handlungsgrundsätze der SHLF für Natura-2000-Schutzgebiete ist sichergestellt, dass die Einhaltung des Verschlechterungsverbotes gegeben ist.[10] Wie in anderen FFH-Gebieten üblich, wurden in diesem Fall weder eine Maßnahmenkarte noch Maßnahmenblätter veröffentlicht (Stand 15. April 2024).

Schwerpunkt der Maßnahmen sind der Waldumbau. Hierbei werden standortfremde Baumarten wie Nadelbäume durch Laubbäume ersetzt. Der Schutz der Naturwaldflächen soll durch Einstellung der Wegepflege verbessert werden. Der Anteil an liegendem und stehendem Totholz und die Anzahl an Habitatbäumen soll erhöht werden, um die Artenvielfalt zu stärken.

FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen

Diagramm 3ː Gesamtbeurteilung der FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet Steinbek [17]

Eine FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen findet in Schleswig-Holstein alle sechs Jahre statt. Die Ergebnisse des letzten externen Monitorings wurden am 27. Oktober 2009 veröffentlicht (Stand März 2024).[32] Die Europäische Kommission hat im Jahre 2015 die Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG in Deutschland bemängelt (Verfahren-Nr. 2014/2262). In den Managementplänen würden keine ausreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festgelegt.[33] Am 12. Februar 2020 hat die Kommission der Bundesrepublik Deutschland eine Frist von zwei Monaten gesetzt, die Mängel zu beseitigen. Andernfalls wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) angerufen.[34] Die Bundesrepublik Deutschland ist der Aufforderung nicht nachgekommen (Stand August 2021). Die Kommission führt für Schleswig-Holstein fehlende Quantifizier-, Mess- und damit Berichtsfähigkeit an. Schleswig-Holstein konzentriere sich ausschließlich auf die Durchsetzung des Verschlechterungsverbotes nach Artikel 6, Absatz 2 der Richtlinie.[35] Die Stellungnahme des Landes Schleswig-Holstein mit der im Jahre 2006 erfolgten Bekanntgabe der gebietsspezifischen Erhaltungsziele (gEHZ) für die FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein bestätige aus Sicht der Europäischen Kommission die angeführten Mängel.[36] Nachdem Deutschland die Mängel nicht fristgerecht abgestellt hat, hat die Europäische Kommission Deutschland beim Europäischen Gerichtshof im Februar 2021 verklagt.[37] Hierzu wurden von der Generalanwältin des EuGH am 20. April 2023 die Schlussanträge gestellt.[38] Am 21. September 2023 hat der EuGH das Urteil gesprochen. Die Bundesrepublik Deutschland hat in drei Punkten der Anklage gegen Europäisches Recht verstoßen und im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Bundesrepublik Deutschland muss ihre eigenen Verfahrenskosten und die der Europäischen Kommission tragen.[39]

Commons: FFH-Gebiet Steinbek – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. FFH-Gebiet Steinbek. In: DigitalerAtlasNord Allgemein. Landesregierung Schleswig-Holstein, abgerufen am 1. Juli 2024.
  2. Naturräumliche Einordnung des FFH-Gebietes Steinbek. Untereinheit Bungsberggebiet in der Haupteinheit Ostholsteinisches Hügelland. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 29. Juni 2024.
  3. a b Karte der Geologischen Einheiten im FFH-Gebiet Steinbek. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 29. Juni 2024.
  4. Höchste Erhebung im FFH-Gebiet Steinbek. In: DigitalAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 29. Juni 2024.
  5. Niedrigster Punkt im FFH-Gebiet Steinbek. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 29. Juni 2024.
  6. Farver Au OL (Fließgewässer). Wasserkörpersteckbrief Oberflächenwasserkörper 3. Bewirtschaftungsplan. In: BfG Web Viewer. geoportal.bafg.de, abgerufen am 30. Juni 2024.
  7. Farver Au Wald (Fließgewässer). Wasserkörpersteckbrief Oberflächenwasserkörper 3. Bewirtschaftungsplan. In: BfG Web Viewer. geoportal.bafg.de, abgerufen am 30. Juni 2024.
  8. Testorfer Au (Fließgewässer). Wasserkörpersteckbrief Oberflächenwasserkörper 3. Bewirtschaftungsplan. In: BfG Web Viewer. geoportal.bafg.de, abgerufen am 30. Juni 2024.
  9. Gebietsabgrenzung für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1732-321 „Guttauer Gehege“. (PDF; 1053 kB) In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 18. Januar 2006, abgerufen am 22. März 2024.
  10. a b Umsetzung von Natura 2000 in den Schleswig-Holsteinischen Landesforsten. (PDF; 11 MB) In: www.forst-sh.de. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), Dezember 2016, abgerufen am 2. Dezember 2020.
  11. Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 68 kB) DE1730-301 FFH-Gebiet Steinbek. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2019, abgerufen am 30. Juni 2024.
  12. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-2030-304 „Hobbersdorfer Gehege und Brammersöhlen“. (PDF; 703 kB) In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, August 2009, abgerufen am 4. April 2024.
  13. FFH-Gebiet Steinbek als Teil des Naturparks Holsteinische Schweiz. In: DigitalerAtlasNord Allgemein. Landesregierung Schleswig-Holstein, abgerufen am 30. Juni 2024.
  14. FFH-Gebiet Steinbek als Teil der Landschaftsschutzgebiete Allen und Baumreihen und 2 Alleen Gemarkung Testorf und Meischenstorf. In: DigitalerAtlasNord Allgemein. Landesregierung Schleswig-Holstein, abgerufen am 30. Juni 2024.
  15. FFH-Gebiet Steinbek als Teil des Biotopverbundsystems. Schwerpunktraum. In: DigitalerAtlasNord Allgemein. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 30. Juni 2024.
  16. Andrea Kühl: Betreuung geschützter Gebiete in Schleswig-Holstein gem. § 20 LNatSchG. (PDF) 1.17 Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e.V. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), Dezember 2019, S. 6, abgerufen am 10. August 2022.
  17. a b c Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN DE1730-301 Steinbek. (PDF; 68 kB) 3.1. Im Gebiet vorkommende Lebensraumtypen und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2019, S. 3, abgerufen am 1. Juli 2024.
  18. Biotopkartierung des Landes Schleswig-Holstein. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de/webauswertung/. Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 27. April 2024.
  19. Liste der in Deutschland vorkommenden Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 13. Mai 2013, S. 1–4, abgerufen am 23. Juli 2020.
  20. Liste der in Deutschland vorkommenden Arten der Anhänge II, IV, V der FFH-Richtlinie (92/43/EWG). (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 12. Mai 2016, S. 1–8, abgerufen am 23. Juli 2020.
  21. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 3260 Fließgewässer mit flutender Wasservegetation. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 53–56, abgerufen am 7. Oktober 2020.
  22. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume) Stand: Oktober 2017. (PDF) 6430 Feuchte Hochstaudenfluren. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 112, abgerufen am 23. Juli 2020.
  23. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 9130 Waldmeister-Buchenwälder. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 188–191, abgerufen am 26. Juli 2020.
  24. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 9180* Schlucht- und Hangmischwälder. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 207–211, abgerufen am 28. November 2020.
  25. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume. 91E0* Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 219–223, abgerufen am 28. November 2020.
  26. Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN DE1730-301 Steinbek. (PDF; 68 kB) 3.2. Arten gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2009/147/EG und Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2019, S. 4, abgerufen am 1. Juli 2024.
  27. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). (PDF) Bachneunauge – Lampetra planeri. In: BfN-Skripten 480. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 220–222, abgerufen am 20. Oktober 2021.
  28. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1732-321 „Guttauer Gehege“. (PDF; 1860 kB) Karte 1 - Übersicht und Bestand. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 6. August 2009, abgerufen am 31. März 2024.
  29. Biotopkartierung des Landes Schleswig-Holstein. In: Themenportale SH. Ministerium für Energiewende, Klimaschutz,. Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 19. Januar 2024.
  30. Erhaltungsziele für das gesetzlich geschützte Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE 2030-304 „Hobbersdorfer Gehege und Brammersöhlen“. (PDF; 143 kB) Bekanntmachung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 11. Juli 2016 Fundstelle: Amtsblatt für Schleswig Holstein. - Ausgabe Nr. 47, Seite 1033. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 11. Juli 2016, S. 1033, abgerufen am 9. April 2024.
  31. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-2030-304 „Hobbersdorfer Gehege und Brammersöhlen“. (PDF; 703 kB) 6. Maßnahmenkatalog. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, August 2009, S. 13–20, abgerufen am 14. April 2024.
  32. Folgekartierung/Monitoring Lebensraumtypen in FFH-Gebieten und Kohärenzgebieten in Schleswig-Holstein 2007-2012. (PDF; 57 kB) Textbeitrag zum FFH-Gebiet Hobbersdorfer Gehege und Brammersöhlen (2030-304). In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Planungsbüro Mordhorst-Bretschneider GmbH, 27. Oktober 2009, abgerufen am 15. April 2024.
  33. Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALSEKRETARIAT, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021: „...was bedeutet, dass Deutschland seit über 10 Jahren gegen Artikel 4 Absatz 4 der Richtlinie verstößt.“
  34. Vertragsverletzungsverfahren im Februar: wichtigste Beschlüsse. Naturschutz: Kommission fordert DEUTSCHLAND auf, die Habitat-Richtlinie ordnungsgemäß umzusetzen. Europäische Kommission, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021.
  35. Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. Schleswig-Holstein. EUROPÄISCHE KOMMISSION, 12. Februar 2020, S. 56, abgerufen am 19. August 2021.
  36. Gebietsspezifische Erhaltungsziele (gEHZ) für FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein. Amtsblatt für Schleswig-Holstein. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 6. Juni 2006, abgerufen am 20. August 2021.
  37. Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland - Nicht genug EU-konforme Naturschutzgebiete. Legal Tribune Online, 10. Februar 2021, abgerufen am 25. August 2021.
  38. Tamara Capeta: Rechtssache C‑116/22 Europäische Kommission gegen Bundesrepublik Deutschland. SCHLUSSANTRÄGE DER GENERALANWÄLTIN TAMARA ĆAPETA. In: InfoCuria Rechtsprechung. Europäischer Gerichtshof, 20. April 2023, abgerufen am 13. August 2023.
  39. URTEIL DES GERICHTSHOFS (Zweite Kammer). In der Rechtssache C‑116/22. In: curia.europa.eu. Europäischer Gerichtshof, 21. September 2023, abgerufen am 26. November 2023.