„Kreis Rastenburg“ – Versionsunterschied

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== Weblinks ==
== Weblinks ==
* [http://www.ordensland.de/Rastenburg/rastenburg.html Aktuelle Bilder der Stadt Rastenburg im ehemaligen Ostpreussen]
* [http://www.ordensland.de/Rastenburg/rastenburg.html Aktuelle Bilder der Stadt Rastenburg im ehemaligen Ostpreußen]
*http://www.geschichte-on-demand.de/rastenburg.html
*http://www.geschichte-on-demand.de/rastenburg.html



Version vom 1. Juni 2007, 16:55 Uhr

Der Landkreis Rastenburg ist ein ehemaliger Landkreis in Ostpreußen und bestand als preußisch-deutscher Landkreis in der Zeit zwischen 1818 und 1945.

Der Landkreis Rastenburg umfasste am 1. Januar 1945:

Ab September 1940 wurde unweit von Rastenburg im Görlitzer Forst nahe dem kleinen Ort Görlitz unter höchster Geheimhaltung die Wolfsschanze, das Hauptquartier Hitlers während der Vorbereitung des Krieges im Osten, angelegt. Etwa 13 km nordöstlich befand sich im Mauerwald (Mamerki) am Mauersee das Oberkommando des Heeres.

Verwaltungsgeschichte

Königreich Preußen

Seit Anfang des 18. Jahrhunderts existierte der Landkreis Rastenburg mit einem Landrat an der Spitze und umfasste vor 1818 die Hauptämter Bartenstein, Rastenburg, Barten sowie das Erbamt Gerdauen.

Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress entstand mit dem 1. Februar 1818 der Kreis Rastenburg im Regierungsbezirk Königsberg in der preußischen Provinz Preußen (nicht: Ostpreußen).

Dieser umfasste die Kirchspiele:

  • Bartenstein,
  • Beislack,
  • Falkenau,
  • Gallingen,
  • Groß Schwansfeld,
  • Gudnicken,
  • Lamgarben,
  • Langheim,
  • Leunenburg,
  • Paaris,
  • Rastenburg,
  • Schönflies,
  • Schwarzstein,
  • Wenden.

Das Landratsamt war in Rastenburg.

Bereits am 1. April 1819 erfolgten folgende Änderungen von Kreisgrenzen:

  • Eingliederung der Kirchspiele Barten, Drengfurth und Groß Wolfsdorf aus dem Kreis Gerdauen in den Kreis Rastenburg,
  • Eingliederung der Kirchspiele Bartenstein, Falkenau, Gallingen und Groß Schwansfeld aus dem Kreis Rastenburg in den Kreis Friedland.

Seit dem 3. Dezember 1829 gehörte der Kreis – nach dem Zusammenschluss der bisherigen Provinzen Preußen (nicht: Ostpreußen) und Westpreußen – zur neuen Provinz Preußen mit dem Sitz in Königsberg i. Pr.

Norddeutscher Bund/Deutsches Reich/Großdeutsches Reich

Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich. Nach der Teilung der Provinz Preußen in die neuen Provinzen Ostpreußen und Westpreußen wurde der Kreis Rastenburg am 1. April 1878 Bestandteil Ostpreußens.

Am 4. März 1909 wurde die Landgemeinde Babziens aus dem Kreis Rastenburg in den Kreis Rössel eingegliedert.

Zum 30. September 1929 fand im Kreis Rastenburg entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.

Zum 1. Oktober 1938 wurde die Gemeinde Schwaden aus dem Kreis Rastenburg in den Kreis Bartenstein (Ostpr.) eingegliedert.

Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Rastenburg entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis.

Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee erobert und anschließend unter polnische Verwaltung gestellt. Die polnische Verwaltung führte einen umfassenden Bevölkerungsaustausch (Vertreibung) durch.

Kommunalverfassung

Die Landkreis Rastenburg gliederte sich in Stadtgemeinden, in Landgemeinden und – bis zu deren vollständigen Wegfall – in selbstständige Gutsbezirke.

Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle Gemeinden. Die bisherigen Stadtgemeinden Barten, Drengfurth und Rastenburg führten jetzt die Bezeichnung Stadt.

Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 die im Deutschen Reich gültige Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden. Diese waren in Amtsbezirken zusammengefasst.

Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.

Ortsnamen

Die durchweg deutschen Ortsnamen wurden im wesentlichen bis 1945 beibehalten. Allein der Ort Sawadden erhielt 1938 eine „deutschere“ Fassung, nämlich Schwaden.

Persönlichkeiten