„Kreuther Trennungsbeschluss“ – Versionsunterschied

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Version vom 18. März 2016, 14:36 Uhr

Beim Kreuther Trennungsbeschluss handelt es sich um den am 19. November 1976 im Bildungszentrum der Hanns-Seidel-Stiftung in Wildbad Kreuth gefassten Beschluss der CSU-Landesgruppe, in der 8. Legislaturperiode des Deutschen Bundestags die Fraktionsgemeinschaft mit der CDU nicht fortzuführen. Er war Höhepunkt der in der CSU geführten Diskussion um eine bundesweite Ausdehnung als Vierte Partei.[1] Umgangssprachlich ist dabei auch oft vom Geist von Kreuth die Rede.

Nach der Bundestagswahl 1976, die die Unionsparteien knapp verloren hatten, trafen sich die zukünftigen CSU-Abgeordneten vor der Konstitution des 8. Bundestags zu einer Klausurtagung in Wildbad Kreuth. Hierbei wurde am 19. November 1976 mit 30 Ja- und 18 Neinstimmen bei einer Enthaltung sowie einer ungültigen Stimme der Trennungsbeschluss gefasst. Offizielle Gründe dafür waren eine effektivere Oppositionsarbeit und mehr Redezeit im Parlament. Tatsächlich resultierte der Kreuther Trennungsbeschluss aus heftigen Auseinandersetzungen und einem Machtkampf zwischen den beiden Parteivorsitzenden Helmut Kohl (CDU) und Franz Josef Strauß (CSU), die vor allem das gemeinsame Verhältnis zur FDP und strategische Überlegungen zur Gründung einer so genannten Vierten Partei zum Inhalt hatten.

Am 12. Dezember 1976 wurde der Trennungsbeschluss schließlich zurückgenommen, die besondere Eigenständigkeit der CSU aber bestätigt. Die Auseinandersetzungen ebneten letztlich den Weg zu einer Kanzlerkandidatur von Franz Josef Strauß bei der Bundestagswahl 1980.

Fußnoten

  1. Hanns-Seidel-Stiftung: Franz Josef Strauß – Parteivorsitzender – Vierte Partei