„Harry Wörz“ – Versionsunterschied

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ordnete die Wiederaufnahme des Verfahrens an. Der Wiederaufnahmeprozess begann am 30. Mai 2005. Nach 19 Verhandlungstagen wurde Wörz am 6. Oktober 2005 „aus Mangel an Beweisen“ freigesprochen.
ordnete die Wiederaufnahme des Verfahrens an. Der Wiederaufnahmeprozess begann am 30. Mai 2005. Nach 19 Verhandlungstagen wurde Wörz am 6. Oktober 2005 „aus Mangel an Beweisen“ freigesprochen.


Im Oktober 2006 hob der [[Bundesgerichtshof]] den Freispruch auf. Daraufhin begann am 22. April 2009 ein Wiederaufnahmeverfahren vor dem Mannheimer Landgericht. Im Rahmen dieses Prozesses wurde Harry Wörz am 22. Oktober 2009 freigesprochen.<ref>[http://www.swp.de/nachrichten/ueberregional/Deutschland-Welt-Harry-Woerz-freigesprochen;art5001,388198 ''Harry Wörz freigesprochen''] Südwest Presse online vom 22. Oktober 2009</ref><ref>[http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=1603098/1cf7kay/index.html ''Freispruch für Harry Wörz''] Homepage des Südwestrundfunks</ref> Die Kammer hält es für wahrscheinlich, dass der damalige Geliebte der Frau der Täter sei. Der Freispruch war noch nicht rechtskräftig. Der anwaltliche Vertreter der [[Nebenklage]] kündigte im Gerichtssaal die Einlegung der Revision an. Die [[Staatsanwaltschaft]] legte zwei Wochen nach dem Urteil Revision ein.<ref>[http://www.focus.de/panorama/welt/harry-woerz-staatsanwaltschaft-legt-revision-ein_aid_450430.html ''Staatsanwaltschaft legt Revision ein''] www.focus.de</ref> Am 15. Dezember 2010 hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Revision zum Freispruch für Harry Wörz verworfen. Damit ist Wörz nun endgültig frei.<ref>[http://www.swr.de/swr1/bw/nachrichten/-/id=1000258/nid=1000258/did=7296364/y6yhx8/index.html ''Harry Wörz ist endgültig frei''] in [[SWR|SWR.de - Nachrichten]] vom 15. Dezember 2010</ref>
Im Oktober 2006 hob der [[Bundesgerichtshof]] den Freispruch auf. Daraufhin begann am 22. April 2009 ein Wiederaufnahmeverfahren vor dem Mannheimer Landgericht. Im Rahmen dieses Prozesses wurde Harry Wörz am 22. Oktober 2009 freigesprochen.<ref>[http://www.swp.de/nachrichten/ueberregional/Deutschland-Welt-Harry-Woerz-freigesprochen;art5001,388198 ''Harry Wörz freigesprochen''] Südwest Presse online vom 22. Oktober 2009</ref><ref>[http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=1603098/1cf7kay/index.html ''Freispruch für Harry Wörz''] Homepage des Südwestrundfunks</ref> Die Kammer hält es für wahrscheinlich, dass der damalige Geliebte der Frau der Täter sei. Der Freispruch war noch nicht rechtskräftig. Der anwaltliche Vertreter der [[Nebenklage]] kündigte im Gerichtssaal die Einlegung der Revision an. Die [[Staatsanwaltschaft]] legte zwei Wochen nach dem Urteil Revision ein.<ref>[http://www.focus.de/panorama/welt/harry-woerz-staatsanwaltschaft-legt-revision-ein_aid_450430.html ''Staatsanwaltschaft legt Revision ein''] www.focus.de</ref> Am 15. Dezember 2010 hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Revision zum Freispruch für Harry Wörz verworfen. Damit ist Wörz nun endgültig frei.<ref>[http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,734828,00.html Harry Wörz ist endgültig ein freier Mann] in: [[Spiegel Online]] vom 15. Dezember 2010</ref><ref>[http://www.swr.de/swr1/bw/nachrichten/-/id=1000258/nid=1000258/did=7296364/y6yhx8/index.html ''Harry Wörz ist endgültig frei''] in [[SWR|SWR.de - Nachrichten]] vom 15. Dezember 2010</ref>


== Der Fall in den Medien ==
== Der Fall in den Medien ==

Version vom 15. Dezember 2010, 20:46 Uhr

Harry Wörz (* 3. Mai 1966 in Birkenfeld bei Pforzheim) wurde bundesweit bekannt als Angeklagter in drei Hauptverhandlungen wegen versuchten Totschlags an seiner damaligen Ehefrau.

Biografie

Harry Wörz wuchs in kleinbürgerlichen Verhältnissen auf, nach dem Besuch der Grund- und Hauptschule absolvierte er eine Ausbildung zum Gas- und Wasserinstallateur. Später holte er die Mittlere Reife nach und machte eine Umschulung zum Bauzeichner. Im September 1994[1] heiratete er eine Polizistin, im März 1995 wurde ein gemeinsamer Sohn geboren.[2] Ein Jahr nach der Geburt zog die Frau aus der gemeinsamen Wohnung aus und begann ein Verhältnis mit einem verheirateten Kollegen. Harry Wörz lebt seit 2001 in einer Beziehung zu einer anderen Frau, mit der er ein Kind hat.

Strafverfahren

Verhaftung

Am 29. April 1997 wurde Wörz verhaftet. Seine Ex-Frau war in den frühen Morgenstunden mit einem Schal stranguliert worden. Ihr Vater schlief zu diesem Zeitpunkt in der Einliegerwohnung des Hauses seiner Tochter und fand sie nach zwei Uhr nachts bewusstlos auf. Er belebte sie durch Erste-Hilfe-Maßnahmen wieder. Sie ist seither wegen ihrer schweren Hirnschäden durch den Sauerstoffmangel ein Pflegefall und kann keine Aussagen über den Täter machen. Die Ermittlungen der Pforzheimer Polizei richteten sich anfänglich neben Wörz auf den Geliebten des Opfers, wie der Vater ebenfalls Polizeibeamter. Dieser bekam von seiner Ehefrau ein Alibi, so dass dieser Ermittlungsansatz nicht weiterverfolgt wurde.

Urteile

Am 16. Januar 1998 wurde der Angeklagte vom Landgericht Karlsruhe zu elf Jahren Gefängnis wegen versuchten Totschlags verurteilt. Dagegen legte Wörz Revision ein, diese wurde vom Bundesgerichtshof im August 1998 verworfen. Damit war das Urteil des Landgerichts Karlsruhe rechtskräftig.

Die Eltern des Opfers verklagten im Oktober 1999 Harry Wörz vor dem Landgericht Karlsruhe auf 300.000 DM Schmerzensgeld wegen der Pflege ihrer behinderten Tochter. Am 6. April 2001 wurde die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass Zweifel an der Schuld des Beklagten bestünden.

Im Oktober 2001 stellte Wörz einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens beim Landgericht Mannheim. Dieser wurde vom Gericht abgelehnt. Dagegen legte Wörz Beschwerde ein. Am 30. November 2001 ordnete das Oberlandesgericht Karlsruhe die Prüfung des Falls an, der Haftbefehl gegen Wörz wurde ohne Auflagen aufgehoben. Im März 2004 wurde ein Wiederaufnahmeverfahren vom Landgericht Mannheim abgelehnt. Auch dagegen legte Wörz vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe Beschwerde ein. Das Gericht ordnete die Wiederaufnahme des Verfahrens an. Der Wiederaufnahmeprozess begann am 30. Mai 2005. Nach 19 Verhandlungstagen wurde Wörz am 6. Oktober 2005 „aus Mangel an Beweisen“ freigesprochen.

Im Oktober 2006 hob der Bundesgerichtshof den Freispruch auf. Daraufhin begann am 22. April 2009 ein Wiederaufnahmeverfahren vor dem Mannheimer Landgericht. Im Rahmen dieses Prozesses wurde Harry Wörz am 22. Oktober 2009 freigesprochen.[3][4] Die Kammer hält es für wahrscheinlich, dass der damalige Geliebte der Frau der Täter sei. Der Freispruch war noch nicht rechtskräftig. Der anwaltliche Vertreter der Nebenklage kündigte im Gerichtssaal die Einlegung der Revision an. Die Staatsanwaltschaft legte zwei Wochen nach dem Urteil Revision ein.[5] Am 15. Dezember 2010 hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Revision zum Freispruch für Harry Wörz verworfen. Damit ist Wörz nun endgültig frei.[6][7]

Der Fall in den Medien

Die Verfahren gegen Harry Wörz fanden ein großes mediales Echo. So bezeichnete Gisela Friedrichsen auf Spiegel Online das Verfahren als einen der „ungewöhnlichsten Prozesse der deutschen Rechtsgeschichte“[8] und begleitete den Fall mit weiteren Berichten.[9] Darüber hinaus berichteten das ZDF[10], der SWR[11] sowie zahlreiche weitere regionale und überregionale[12] Zeitungen über die Prozesse gegen Harry Wörz.

Einzelnachweise

  1. Urteil des Landgerichts Mannheim vom Oktober 2005, Ks 400 Js 37766/01
  2. Die ganze Geschichte (Selbstdarstellung von Seite harrywoerz.de
  3. Harry Wörz freigesprochen Südwest Presse online vom 22. Oktober 2009
  4. Freispruch für Harry Wörz Homepage des Südwestrundfunks
  5. Staatsanwaltschaft legt Revision ein www.focus.de
  6. Harry Wörz ist endgültig ein freier Mann in: Spiegel Online vom 15. Dezember 2010
  7. Harry Wörz ist endgültig frei in SWR.de - Nachrichten vom 15. Dezember 2010
  8. http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,624448,00.html
  9. http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,620612,00.html
  10. Harry Wörz freigesprochen Homepage des ZDF
  11. Freispruch für Harry Wörz aufgehoben
  12. Prozeß gegen Harry Wörz wird wieder neu aufgerollt, Frankfurter Allgemeine Zeitung 16. Oktober 2006