„Menschenrechtsbildung“ – Versionsunterschied

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Die '''Menschenrechtsbildung''' soll zu der Fähigkeit führen, seine eigenen Rechte wahrzunehmen und sich für seine eigenen Rechte sowie die Rechte anderer aktiv einzusetzen.
Die '''Menschenrechtsbildung''' soll zu der Fähigkeit führen, seine eigenen Rechte wahrzunehmen und sich für seine eigenen Rechte sowie die Rechte anderer aktiv einzusetzen.


== Defintion: ==
== Defintion ==
Zu Menschenrechtsbildung und –training gehören laut Deklaration der [[Vereinte Nationen|Vereinten Nationen]] „alle Aktivitäten in den Bereichen Bildung, Ausbildung, Information, Sensibilisierung, Bewusstseinsbildung und Lernen, die auf die Förderung der universellen Achtung und Einhaltung aller Menschenrechte [[Menschenrechte|Menschenrechte]] und Grundfreiheiten gerichtet sind“ <ref> Erklärung der Vereinten Nationen über Menschenrechtsbildung und –training, 2011, Art.1. http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/UN-Dokumente/Erklaerung_der_Vereinten_Nationen_ueber_Menschenrechtsbildung_und_training.pdf </ref>. So kann Menschenrechtsbildung dazu beitragen, und –übergriffe zu identifizieren, vorzubeugen und den Aufbau einer Kultur der Menschenrechte in der Gesellschaft zu unterstützen. Um dies leisten zu können, brauchen die Akteure Kenntnisse, Fähigkeiten und Verständnis bezüglich der Menschenrechte und ihrer Umsetzung und die Möglichkeit zum Austausch und der Reflexion und Entwicklung von Einstellungen und Verhaltensweisen hierzu. <ref> vgl. Erklärung der Vereinten Nationen über Menschenrechtsbildung und –training, 2011, Art.1. http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/UN-Dokumente/Erklaerung_der_Vereinten_Nationen_ueber_Menschenrechtsbildung_und_training.pdf </ref>
Zu Menschenrechtsbildung und –training gehören laut Deklaration der [[Vereinte Nationen|Vereinten Nationen]] „alle Aktivitäten in den Bereichen Bildung, Ausbildung, Information, Sensibilisierung, Bewusstseinsbildung und Lernen, die auf die Förderung der universellen Achtung und Einhaltung aller Menschenrechte [[Menschenrechte|Menschenrechte]] und Grundfreiheiten gerichtet sind“ <ref> Erklärung der Vereinten Nationen über Menschenrechtsbildung und –training, 2011, Art.1. http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/UN-Dokumente/Erklaerung_der_Vereinten_Nationen_ueber_Menschenrechtsbildung_und_training.pdf </ref>. So kann Menschenrechtsbildung dazu beitragen, und –übergriffe zu identifizieren, vorzubeugen und den Aufbau einer Kultur der Menschenrechte in der Gesellschaft zu unterstützen. Um dies leisten zu können, brauchen die Akteure Kenntnisse, Fähigkeiten und Verständnis bezüglich der Menschenrechte und ihrer Umsetzung und die Möglichkeit zum Austausch und der Reflexion und Entwicklung von Einstellungen und Verhaltensweisen hierzu. <ref> vgl. Erklärung der Vereinten Nationen über Menschenrechtsbildung und –training, 2011, Art.1. http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/UN-Dokumente/Erklaerung_der_Vereinten_Nationen_ueber_Menschenrechtsbildung_und_training.pdf </ref>
Menschenrechtsbildung und –training ist ein lebenslanger Prozess, der alle Altersgruppen betrifft und der auf allen gesellschaftlichen Ebenen stattfinden soll. Hierin sind alle Formen von Lernen, Bildung und Ausbildung von der frühen Kindheit bis den Aus- und Weiterbildungsbereich der Erwachsenen einbezogen, in formalen, nonformalen und informellen Kontexten, im öffentlichen und privaten Bereich. Menschenrechtsbildung findet auch in der Weitergabe von Informationen, der Bewusstseinsbildung und der Sensibilisierung der Öffentlichkeit statt. Die Wahl von Inhalten und Methoden soll sich nach der Zielgruppe und den Bedürfnissen und Voraussetzungen der Teilnehmenden richten <ref> vgl. Erklärung der Vereinten Nationen über Menschenrechtsbildung und –training, 2011, Art.3. http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/UN-Dokumente/Erklaerung_der_Vereinten_Nationen_ueber_Menschenrechtsbildung_und_training.pdf </ref>.
Menschenrechtsbildung und –training ist ein lebenslanger Prozess, der alle Altersgruppen betrifft und der auf allen gesellschaftlichen Ebenen stattfinden soll. Hierin sind alle Formen von Lernen, Bildung und Ausbildung von der frühen Kindheit bis den Aus- und Weiterbildungsbereich der Erwachsenen einbezogen, in formalen, nonformalen und informellen Kontexten, im öffentlichen und privaten Bereich. Menschenrechtsbildung findet auch in der Weitergabe von Informationen, der Bewusstseinsbildung und der Sensibilisierung der Öffentlichkeit statt. Die Wahl von Inhalten und Methoden soll sich nach der Zielgruppe und den Bedürfnissen und Voraussetzungen der Teilnehmenden richten <ref> vgl. Erklärung der Vereinten Nationen über Menschenrechtsbildung und –training, 2011, Art.3. http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/UN-Dokumente/Erklaerung_der_Vereinten_Nationen_ueber_Menschenrechtsbildung_und_training.pdf </ref>.

Menschenrechtsbildung umfasst die Wissensebene, die Bewusstseinsebene und die Handlungsebene und lässt sich so in „Bildung über-für-durch Menschenrechte“ aufteilen, wobei die Bereiche einander überlappen und eine Berücksichtigung aller Aspekte für die erfolgreiche Umsetzung notwendig ist.
Bildung über Menschenrechte meint die Wissensebene und bedeutet die „Bereitstellung von Wissen und das Verständnis für Normen und Prinzipien der Menschenrechte sowie der ihnen zugrunde liegenden Werte und Mechanismen zu ihrem Schutz“.
Bildung durch Menschenrechte meint die Bewusstseinsebene und bedeutet die „Formen des Lernens und Unterrichtens, welche die Rechte sowohl der Lehrenden als auch der Lernenden achten“.
Bildung für Menschenrechte meint die Handlungsebene und „bedeutet Menschen darin zu stärken, ihre Rechte wahrzunehmen und auszuüben sowie die Rechte anderer zu achten und hochzuhalten“ <ref> Erklärung der Vereinten Nationen über Menschenrechtsbildung und –training, 2011, Art.2. http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/UN-Dokumente/Erklaerung_der_Vereinten_Nationen_ueber_Menschenrechtsbildung_und_training.pdf </ref>.






Version vom 8. Juni 2016, 16:19 Uhr

Die Menschenrechtsbildung soll zu der Fähigkeit führen, seine eigenen Rechte wahrzunehmen und sich für seine eigenen Rechte sowie die Rechte anderer aktiv einzusetzen.

Defintion

Zu Menschenrechtsbildung und –training gehören laut Deklaration der Vereinten Nationen „alle Aktivitäten in den Bereichen Bildung, Ausbildung, Information, Sensibilisierung, Bewusstseinsbildung und Lernen, die auf die Förderung der universellen Achtung und Einhaltung aller Menschenrechte Menschenrechte und Grundfreiheiten gerichtet sind“ [1]. So kann Menschenrechtsbildung dazu beitragen, und –übergriffe zu identifizieren, vorzubeugen und den Aufbau einer Kultur der Menschenrechte in der Gesellschaft zu unterstützen. Um dies leisten zu können, brauchen die Akteure Kenntnisse, Fähigkeiten und Verständnis bezüglich der Menschenrechte und ihrer Umsetzung und die Möglichkeit zum Austausch und der Reflexion und Entwicklung von Einstellungen und Verhaltensweisen hierzu. [2] Menschenrechtsbildung und –training ist ein lebenslanger Prozess, der alle Altersgruppen betrifft und der auf allen gesellschaftlichen Ebenen stattfinden soll. Hierin sind alle Formen von Lernen, Bildung und Ausbildung von der frühen Kindheit bis den Aus- und Weiterbildungsbereich der Erwachsenen einbezogen, in formalen, nonformalen und informellen Kontexten, im öffentlichen und privaten Bereich. Menschenrechtsbildung findet auch in der Weitergabe von Informationen, der Bewusstseinsbildung und der Sensibilisierung der Öffentlichkeit statt. Die Wahl von Inhalten und Methoden soll sich nach der Zielgruppe und den Bedürfnissen und Voraussetzungen der Teilnehmenden richten [3].

Menschenrechtsbildung umfasst die Wissensebene, die Bewusstseinsebene und die Handlungsebene und lässt sich so in „Bildung über-für-durch Menschenrechte“ aufteilen, wobei die Bereiche einander überlappen und eine Berücksichtigung aller Aspekte für die erfolgreiche Umsetzung notwendig ist. Bildung über Menschenrechte meint die Wissensebene und bedeutet die „Bereitstellung von Wissen und das Verständnis für Normen und Prinzipien der Menschenrechte sowie der ihnen zugrunde liegenden Werte und Mechanismen zu ihrem Schutz“. Bildung durch Menschenrechte meint die Bewusstseinsebene und bedeutet die „Formen des Lernens und Unterrichtens, welche die Rechte sowohl der Lehrenden als auch der Lernenden achten“. Bildung für Menschenrechte meint die Handlungsebene und „bedeutet Menschen darin zu stärken, ihre Rechte wahrzunehmen und auszuüben sowie die Rechte anderer zu achten und hochzuhalten“ [4].


Am 10. Dezember 2004 rief die Generalversammlung das bis 2019 laufende Weltprogramm für Menschenrechtsbildung aus.[5]


Siehe auch

Literatur

  • Ursula Carle, Astrid Kaiser (Hrsg.): Rechte der Kinder, Schneider-Verl. Hohengehren, Baltmannsweiler 1998, ISBN 3-89676-045-9
  • Ulrike Hormel, Albert Scherr: Bildung für die Einwanderungsgesellschaft, VS-Verlag, Wiesbaden 2004 (Lizenzausgabe der Bundeszentrale für politische Bildung 2005)
  • Claudia Lohrenscheit: Das Recht auf Menschenrechtsbildung. Grundlagen und Ansätze einer Pädagogik der Menschenrechte, IKO-Verl., Frankfurt/Main 2004 [1] (PDF; 1,5 MB), ISBN 3-88939-718-2
  • Volker Lenhart: Pädagogik der Menschenrechte, Leske + Budrich, Opladen 2003, ISBN 3-8100-3726-5
  • Peter Amsler, Claudia Lohrenscheit, Lutz Möller, Sandra Reitz, August Rössner, Dieter Zabel: Standards der Menschenrechtsbildung in Schulen. Forum Menschenrechte (Hrsg.). 2006. (Fernladbarer Text. PDF-Datei; 1,1 MB)

Einzelnachweise

  1. Erklärung der Vereinten Nationen über Menschenrechtsbildung und –training, 2011, Art.1. http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/UN-Dokumente/Erklaerung_der_Vereinten_Nationen_ueber_Menschenrechtsbildung_und_training.pdf
  2. vgl. Erklärung der Vereinten Nationen über Menschenrechtsbildung und –training, 2011, Art.1. http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/UN-Dokumente/Erklaerung_der_Vereinten_Nationen_ueber_Menschenrechtsbildung_und_training.pdf
  3. vgl. Erklärung der Vereinten Nationen über Menschenrechtsbildung und –training, 2011, Art.3. http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/UN-Dokumente/Erklaerung_der_Vereinten_Nationen_ueber_Menschenrechtsbildung_und_training.pdf
  4. Erklärung der Vereinten Nationen über Menschenrechtsbildung und –training, 2011, Art.2. http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/UN-Dokumente/Erklaerung_der_Vereinten_Nationen_ueber_Menschenrechtsbildung_und_training.pdf
  5. World Programme for Human Rights Education (2005-ongoing)