„Synode (Gremium)“ – Versionsunterschied

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Version vom 21. Januar 2015, 19:29 Uhr

Eine Synode besteht in evangelischen[1], anglikanischen[2], katholisch unierten und altkatholischen[3] Kirchen aus gewählten Laien und Geistlichen, welche die Gesamtheit der Kirchenmitglieder repräsentieren.

Solche Synoden (nicht ganz zutreffend auch „Kirchenparlament“ genannt) entscheiden über wesentliche Fragen des kirchlichen Lebens. Die Beschlüsse von Synoden bei den kongregationalistischen Gemeinschaften sind in der Regel nicht verbindlich für die Kirchgemeinden.

In der alten Kirche wurden Konzil und Synode synonym gebraucht.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Grundordnung der EKD, Artikel 22 ff.
  2. Beispiel London
  3. Kirchenrecht der Alt-Katholische Kirche in Deutschland (PDF; 250 kB)