„Stimme (Wahl)“ – Versionsunterschied

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Eine '''Stimme''' ist eine Zähleinheit von [[Person]]en oder [[Partei]]en, die für bzw. gegen etwas sind. Man sagt, jemand gibt bei einer [[Wahl]] seine Stimme einem [[Kandidat]]en oder einer Partei.
Eine '''Stimme''' ist eine Zähleinheit von [[Person]]en oder [[Partei]]en, die für bzw. gegen etwas sind. Man sagt, jemand gibt bei einer [[Wahl]] seine Stimme einem [[Kandidat]]en oder einer Partei.



Version vom 16. März 2006, 00:59 Uhr

Eine Stimme ist eine Zähleinheit von Personen oder Parteien, die für bzw. gegen etwas sind. Man sagt, jemand gibt bei einer Wahl seine Stimme einem Kandidaten oder einer Partei.

Es ist jedoch nicht grundsätzlich so, dass jede Person bzw. jede Partei seine (eine) Stimme abgeben kann, sondern eine Person kann auch mehrere Stimmen haben.

Beispiel:

  • "Person 1 hat eine Stimme"
  • "Person 2 hat drei Stimmen"

Das heißt, die Meinungsabgabe von Person 2 wird dreifach in die Auswertung mit einbezogen, während die Meinung von Person 1 nur einfach eingeht.

Auch mehrere verschiedene (aber gleichberechtigte) Stimmen bei einer Wahl sind (z.B. im deutschen Wahlrecht) möglich: Bei einer Wahl kann Erststimme und Zweitstimme abgegeben werden.