„Verätzung“ – Versionsunterschied

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Starke [[Schmerz]]en können zum [[Schock (Medizin)|Schock]] führen. Bei Verätzungen im Bereich des [[Mund]]- oder [[Rachen]]raumes kann es zu Schwellungen und damit zur Verlegung der [[Atemtrakt|Atemwege]] kommen. Ein drohender [[Atemstillstand]] bedeutet Lebensgefahr für den [[Patienten]].
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Version vom 24. Mai 2006, 17:16 Uhr

Verätzung bezeichnet eine Verletzung von Haut oder Schleimhäuten durch chemische Stoffe, in der Regel starke Säuren oder Laugen. Der Grad der Schädigung hängt von der Art und Konzentration der ätzenden Stoffe, aber auch von der Menge und Dauer der Einwirkung ab.

Ursachen

Säuren führen zu sogenannten Koagulationsnekrosen der benetzten Haut oder Schleimhaut. Dabei gerinnen die Zelleiweiße ähnlich wie beim Erhitzen eines Hühnereis in der Pfanne. Durch die Verklumpung der Eiweißmoleküle wird die ätzende Flüssigkeit daran gehindert, tiefer in das Gewebe einzudringen. Dagegen verursachen Laugen sogenannte Kolliquationsnekrosen, bei denen das geschädigte Gewebe verflüssigt wird. Hierdurch bahnt sich die ätzenden Flüssigkeit sozusagen einen Weg in die Tiefe und Verätzungen durch Laugen führen zu weit ausgedehnteren Schädigungen.

Gefahren

Datei:Gefahrensymbol C.png
Ätzend

Starke Schmerzen können zum Schock führen. Bei Verätzungen im Bereich des Mund- oder Rachenraumes kann es zu Schwellungen und damit zur Verlegung der Atemwege kommen. Ein drohender Atemstillstand bedeutet Lebensgefahr für den Patienten.

Sofortmaßnahmen

Allgemeine Maßnahmen

  • Notruf veranlassen
  • wichtig: auf Selbstschutz achten (Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Schutzbrille, etc. tragen), schnell und umsichtig handeln
  • Retten des Verletzten aus dem Gefahrenbereich, weiteren Kontakt mit der Chemikalie verhindern.
  • Proben der Chemikalie für Notarzt sicherstellen
  • Ständige Kontrolle der Vitalfunktionen, gegebenenfalls Schocklagerung oder Stabile Seitenlage
  • Betreuen und Wärmeerhalt des Patienten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes

Maßnahmen bei Verätzungen der Haut

  • betroffene Kleidungsstücke vorsichtig entfernen
  • die Verätzung sofort mit fließendem Wasser abspülen; das Gemisch aus Wasser und ätzendem Stoff, sollte dabei nicht über die unverletzte Haut fließen.
  • falls kein Wasser vorhanden ist, die ätzenden Stoffe vorsichtig abtupfen.
  • Wunde mit sterilem Brandwundenverbandmaterial abdecken

Verätzungen der Augen

Bei Verätzungen der Augen ist es wichtig, dass das Auge lange und mit viel Wasser gespült wird. Dabei ist darauf zu achten, dass beim Ausspülen der Kopf so gedreht wird, dass die noch immer ätzende Chemikalie nicht ins andere Auge fließen kann. Also wird von der Nase aus zur Seite gespült. Die Lider dabei mit zwei Fingern einer Hand öffnen und das Wasser aus etwa 10 Zentimeter Höhe in die inneren Augenwinkel gießen. Den Verletzten dabei auffordern, das Auge in alle Richtungen zu bewegen. Mindestens 20 Minuten beziehungsweise bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes spülen. Beide Augen nach dem Spülen mit Mullkompressen abdecken und mit einer Dreiecktuchkrawatte versorgen.

Hinweis: Bei Verätzungen durch ungelöschten Kalk (Zement) darf kein zusätzliches Wasser mit dem Auge in Verbindung gebracht werden. Dieses hätte weitere Verätzungen zur Folge.

Da der Patient mit verbundenen Augen nichts sieht, kommt der Betreuung und dem Führen des Patienten eine besondere Bedeutung zu.

Verätzungen des Verdauungstraktes

Sollte es zu einer Verätzung im Mund- und Rachenbereiches gekommen sein, ist es wichtig Erbrechen zu vermeiden, da so die Chemikalie erneut die bereits betroffene Stelle passieren müsste. Der Mund sollte lange und mit viel Wasser ausgespült werden. Einen ansprechbaren Patienten kann man in kleinen Schlucken Wasser zu trinken geben.

weitere Maßnahmen durch den Rettungsdienst

Siehe auch

Erste Hilfe - Verbrennung (Erste Hilfe) - Verbrennungskrankheit - Erfrierung