„Parteifähigkeit“ – Versionsunterschied

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
[gesichtete Version][gesichtete Version]
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
K Link falsch, im Satz zuvor aber schon richtig verlinkt
AwOcBot (Diskussion | Beiträge)
K Bot-unterstützte Begriffsklärung: Zivilprozessrecht - Link(s) ersetzt durch Zivilprozessrecht (Deutschland)
Zeile 1: Zeile 1:
'''Parteifähigkeit''' bezeichnet im [[Deutsches Recht|deutschen]] [[Zivilprozessrecht]] die Fähigkeit, in einem [[Gerichtsverfahren]] [[Kläger]] oder [[Beklagter]] zu sein. Parteifähig sind grundsätzlich alle (natürlichen und juristischen) Personen, die [[Rechtsfähigkeit|rechtsfähig]] sind ({{§|50|zpo|juris}} [[Zivilprozessordnung (Deutschland)|ZPO]]). Parteifähig sind deshalb auch minderjährige Kinder. Ihnen fehlt es aber an der [[Prozessfähigkeit (Recht)|Prozessfähigkeit]].
'''Parteifähigkeit''' bezeichnet im [[Deutsches Recht|deutschen]] [[Zivilprozessrecht (Deutschland)|Zivilprozessrecht]] die Fähigkeit, in einem [[Gerichtsverfahren]] [[Kläger]] oder [[Beklagter]] zu sein. Parteifähig sind grundsätzlich alle (natürlichen und juristischen) Personen, die [[Rechtsfähigkeit|rechtsfähig]] sind ({{§|50|zpo|juris}} [[Zivilprozessordnung (Deutschland)|ZPO]]). Parteifähig sind deshalb auch minderjährige Kinder. Ihnen fehlt es aber an der [[Prozessfähigkeit (Recht)|Prozessfähigkeit]].


Von der Parteifähigkeit und der Prozessfähigkeit ist die [[Postulationsfähigkeit]] zu unterscheiden.
Von der Parteifähigkeit und der Prozessfähigkeit ist die [[Postulationsfähigkeit]] zu unterscheiden.

Version vom 25. Juni 2009, 14:02 Uhr

Parteifähigkeit bezeichnet im deutschen Zivilprozessrecht die Fähigkeit, in einem Gerichtsverfahren Kläger oder Beklagter zu sein. Parteifähig sind grundsätzlich alle (natürlichen und juristischen) Personen, die rechtsfähig sind (§ 50 ZPO). Parteifähig sind deshalb auch minderjährige Kinder. Ihnen fehlt es aber an der Prozessfähigkeit.

Von der Parteifähigkeit und der Prozessfähigkeit ist die Postulationsfähigkeit zu unterscheiden.

Siehe auch

Literatur

  • Burkhard Hess: Grundfragen und Entwicklungen der Parteifähigkeit. In: Zeitschrift für Zivilprozeß (ZZP), 117. Bd., 2004, S. 267-304.
  • Till Schemmann: Parteifähigkeit im Zivilprozess. München. 2001.
  • Gerhard Wagner: Grundprobleme der Parteifähigkeit. In: Zeitschrift für Zivilprozeß (ZZP), 117. Bd., 2004, S. 305-374.